Der Titel „Architektin“ oder „Architekt“ ist geschützt – ebenso wie die Bezeichnungen für Landschafts- und Innenarchitekten. Nur wer in einer Architektenkammer eingetragen ist, darf ihn führen. Das ist nicht nur ein klares Qualitätsmerkmal, sondern auch ein wichtiger Verbraucherschutz.

Die Architektenkammern veröffentlichen ihre Mitgliederlisten online. Ein kurzer Blick genügt, um sicherzugehen, dass Sie es mit einer eingetragenen Architektin oder einem eingetragenen Architekten zu tun haben. Ist das bestätigt, können Sie den nächsten Schritt gehen und Kontakt aufnehmen.