Architektinnen und Architekten sind die unabhängigen Interessenvertreter der Bauherren – frei von gewerblichen Bindungen oder eigenen Verkaufsinteressen. Für alle freischaffenden Architektinnen und Architekten gilt dieser Grundsatz.

Wichtig zu wissen: Während es viele Planer gibt, haben Architektinnen und Architekten ihre besondere Qualifikation nachgewiesen und sichern ihre Arbeit zusätzlich über eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Das schafft Vertrauen und bietet Ihnen die notwendige Sicherheit.